Barrierefreiheit auf unserer Website

Barrierefreiheit

Es ist uns wichtig, dass alle Menschen unsere Website problemlos und ohne Einschränkungen nutzen können – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder technischen Voraussetzungen.

Da auf unserer Website weder Produkte noch Dienstleistungen direkt über ein Online-Buchungstool oder einen Warenkorb angeboten werden, fällt sie gemäß Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2019/882 („European Accessibility Act“) sowie § 1 Abs. 1 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BaFG) nicht in den Anwendungsbereich des BaFG.

Auch wenn wir gesetzlich nicht verpflichtet sind, Barrierefreiheit nach bestimmten Standards umzusetzen, orientieren wir uns freiwillig an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Stufe AA. Diese international anerkannten Richtlinien des W3C gelten als zentrale Grundlage für eine barrierefreie Gestaltung digitaler Angebote.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Website technisch und inhaltlich
weiterzuentwickeln, um die Zugänglichkeit für möglichst viele Nutzerinnen und Nutzer sicherzustellen.

Status der Barrierefreiheit

Wir haben verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um sicherzustellen, dass alle Nutzerinnen und Nutzer auf unsere Inhalte zugreifen können:

  • Überprüfung auf gängige Barrieren mittels automatisierter Tests, manuellen
  • Prüfungen und Test mit dem Screenreader.
  • Verbesserung der Überschriften-Struktur
  • Korrektur der Farbkontraste
  • Sicherstellung der Zoom Funktionalität auf mobilen Geräten
  • Verbesserung der ALT-Texte
  • Verbesserung der Tastaturbedienbarkeit
  • Verbesserte Linkbeschreibungen
  • Verbesserung der visuellen Fokusmarkierung

Kontakt und Feedback

Wenn Sie beim Zugriff auf Inhalte unserer Website auf Barrieren stoßen oder Feedback zur Barrierefreiheit geben möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter: apotheke@lebenswert.co.at.

Rechtsmittel

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren.

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